Haben Sie Fragen, oder möchten Sie ein Angebot einholen?
Füllen Sie einfach das Formular aus und wir freuen uns Sie schnellstmöglich zurückzurufen.
===================================================================================================================== 08.05.2024
Sehr geehrte Gäste und Tourismusbetriebe für die Steuereinhebung!
Es gibt in der Steiermark die Nächtigungsabgabe, die im Steiermärkischen Nächtigungsabgabegesetz – StNAG
geregelt und unter Folgendem Link abrufbar ist:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000711
Eine Sonderregelung für die Mitarbeiter des Bundesheeres bei der Nächtigungsabgabe ist nicht bekannt.
Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark
a) in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb,
b) auf einem Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplatz oder
c) in einer Privatunterkunft
gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991,
BGBl. Nr. 9/1992, i.d.F. BGBl. Nr. 352/1995) zu begründen. Es ist gleichgültig, ob das Entgelt vom
Unterkunftsnehmer oder durch Dritte für diesen geleistet wird.
Die Nächtigungsabgabe beträgt je nach Unterkunftsart pro Person und Nächtigung
• in Schutzhäusern und Schutzhütten 1,50 Euro,
• auf Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätzen 2,00 Euro und
• in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben 2,50 Euro.
Von der Abgabepflicht ausgenommen sind:
1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
2. a) Schüler und (Begleit-)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z. B.
Schulschikurse, Schulausflüge, Lehrkurse) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung
Unterkunft nehmen,
b) Studenten und Lehrpersonen einer Hochschule oder Fachhochschule mit einem vorübergehenden
Wohnsitz am Studienort;
3. Nächtigende und Pfleglinge sowie das Personal in
a)Krankenanstalten im Sinne des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999, LGBl. Nr. 66,
b) Pflegeheimen im Sinne des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes 2003, LGBl. Nr. 77,
c) Einrichtungen im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004,
d) stationären Einrichtungen im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998,
e) Einrichtungen und Heimen im Sinne des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.
Nr. 138/2013,
f) Erholungsheimen des Kriegsopferverbandes Steiermark;
4. Personen, die zu Erholungszwecken bei Privaten oder in Beherbergungsbetrieben Unterkunft nehmen,
wenn sie nachweisen, dass für die Kosten eine Gebietskörperschaft, die öffentliche Fürsorge oder
Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege ganz oder zum überwiegenden Teil aufkommen;
5. Personen, die ununterbrochen länger als zwei Monate in einer Gemeinde Unterkunft nehmen, ab Beginn
des dritten Monats;
6. Personen, die für die Dauer von ununterbrochen mehr als 14 Tagen zur Ausübung einer beruflichen
Tätigkeit Unterkunft nehmen.
7. Fremde, für die Dauer der Gewährung von Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung in einer
Betreuungseinrichtung des Bundes oder einer organisierten Unterkunft des Landes.
Diese Regelungen gelten für alle Unterkunftnahmen in der Steiermark; auch für Angehörige des
Bundesheeres und auch während der Airpower 2024.
Mit besten Grüßen
Mag. Robert Schaunig
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung 4 Finanzen
Referat Finanzausgleich, Abgaben, Legistik, Steuerrecht
Hofgasse 15, 8010 Graz
Tel: +43 (0)316/877-3604
Email: abteilung4@stmk.gv.at
Wir sind wieder ab sofort auch über SKYPE unter erreichbar: erwin.freitag.@outlook.de
======================================================================================================
Versperrbare Garage für Gruppen und Abstellraum auf Anfrage!
=======================================================================================================
IN ARBEIT:
Alles Anzusehen auf den Seiten von
www.ferienwohnung-zeltweg.com
angeführte Preise verstehen sich in €URO! Tourismus Nächtigungs-Abgabe exklusiv.
Preisliste 01.01.2025- 18.12.2025
• Sommer 200 und 300 2-3 Personen - 400 und 500 3-4 Pers a € 95,00,
Kinder bis 14 Jahre € 0,00
• Winter 200 und 300 2-3 Personen - 400 und 500 3-4 Pers a € 95,00,
• Kinder bis 14 Jahre € 0,00
• Mindestaufenthalt 4 Nächte,
• Endreinigung € 00,00
• Kurzaufenthaltszuschlag bei 1er Nacht : € 50,00 pro Person und Nacht,
• Kurzaufenthaltszuschlag bei 2 Nächte : € 45,00 pro Person und Nacht,
• Zuschlag bei Einzelbuchungen bis zur 5. Nacht: € 50,00 pro Person und Nacht,
• Kein Kurzaufenthaltszuschlag ab der 4. Nacht
• Langzeitmieten und Preise auf Anfrage
• Fernwärme: 15.07.2025 - 30.10.2025 Zuschlag € 5,50 pro Pers/Nacht
• Tourismusabgabe € 2,50 pro Pers/Nacht
• Hausgäste Autoparkplatz GRATIS € 00,00 pro Tag
• Hausgäste verschlossener Abstellplatz für ihr Motorrad € 00,00 pro Tag
• Hunde sind erlaubt-ohne Futter € 15,00 pro Tag
• Hundesitting ist möglich € 25,00 pro Tag
• Allgemein: inklusive Energiekosten, Steuern, Bettwäsche und Handtücher!
• E-Fahrzeuge Laden über Nacht / Preis auf Anfrage und nach Vereinbarung-
Verrechnung über „NEUEN Smart Meter“ Zähler!
• Strompreis bis 01.07. 2024 25,14 ct/kWh incl 20 % Mwst
• Strompreis ab 01.08.2024 19,32 ct/kWh incl 20 % Mwst
NEU
Unser kompakter Luftreiniger erzeugt eine hohe Anzahl von negativ geladener Ionen (Anionen) und sorgt somit für frische Luft im Innenbereich.
Duftkammer für ätherisches Öl
Entfernt Staubpartikel, Viren, Bakterien, Milben und Gerüche.
Raumluftreiniger
Entfernt Viren, Bakterien. Milben und Gerüche
Ideal bis 10 m2 Raumgröße und Büro
Die Ferienwohnungen in verschiedenen Größen werden auch Ganzjährig Vermietet sowie
2025/26 - Wochenpauschalen auf Anfrage
2025/26 - Monatspauschalen auf Anfragen
2025/26 - Hunde sind erlaubt (ohne Futter), Verfügbarkeit und Preise auf Anfrage!
2025/26 - Hunde-Betreuung ist möglich, Verfügbarkeit und Preise auf Anfrage!
Gäste Service: 2025/26 Sie suchen einen : Beheizten Winterabstellplatz für:
Auto, E-Fahrrad, E-Bike, E-Roller, E-Moped oder E-Motorrad !
Bei uns wird mit NEU SMART METER der Stromverbrauch berechnet!
KWH Kosten 25,14 ct/kWh incl. 20% MwSt. bis 31.07.2024
Gäste-SERVICE : NUR FÜR E-BIKE u. E-MOTORRAD sowie div. Fahrzeuge zum E-LADEN!
sowie Über Winter-Zeit Beheizt zum abstellen und Laden.
2025/26 - für 12 Stunden Motorrad Stellplatz
2025/26 - für 24 Stunden Motorrad Garage
2024/25 - für 12 Stunden Auto Stellplatz
2024/25 - für 24 Stunden Auto Garage
===========================================================================================================================
und in der Stadtgemeinde Zeltweg Hauptplatz 8 wenn, wer erreichbar ist!
====================================================================================================================
Wir freuen uns sehr, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Wesentliche Vorteile der Ferienwohnungen:
In den Ferienwohnungen wurden bereits alle wichtigen Vorkehrungen getroffen und unsere bisherigen hohen Hygiene-Standards um die regelmäßige Corona-Reinigung, wie im speziellen die Desinfektion aller Türklinken, Schlüsselsafe, Badezimmer und aller Oberflächen, an denen eine Kontamination denkbar wäre, erweitert.
Aus diesem Anlass haben wir für Sie ein ganz besonderes "Wiedereröffnungsangebot",
und allem, was für einen entspannten Aichfeld-Aufenthalt benötigt wird, erstellt!
===========================================================================================================
Sehr geehrte Gäste,
Wir verfolgen auch die Entscheidungen bzgl. der Rennen 2025/26 am RED Bull Ring.
Prinzipiell werden für alle vorauszahlenden Gäste auch eventuell andere Termine aufrecht erhalten.
Sollte jedoch für Sie oder Ihre Mitreisenden der alte Termin aus gesundheitlichen Überlegungen, oder ein neuer Termin bzgl. des Virus oder auch aus anderen Überlegungen nicht möglich sein, darf ich Ihnen natürlich ohne Stornogebühr oder sonstiger Abzüge den gesamten Betrag retournieren.
Sollte es, was wir aus wirtschaftlichen Gründen nicht hoffen, zu einer Absage kommen, würde ich mich bzgl. Ihrer weiteren Veranlassung sofort an Sie wenden.
Danke auch einigen Gästen für das Vertrauen, die Vorausbezahlung bereits für die Reservierung 2023/24 verwenden zu dürfen!!
Als Anerkennung ihrer schon vorher bezahlten finanziellen Aufwendung haben wir unseren Gästen als kleine Geste der Verbundenheit für das Formel 1-Rennen 2021 die gebuchte Ferienwohnung zu den schon bezahlten Nächtigungen kostenlos noch 2 Nächtigungen zusätzlich zur Verfügung stellen.
Nach Bekanntgabe der Termins für 2024/25 dürfen wir Sie bitten, uns Ihren gewünschten Bleibetermin bekanntzugeben.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie vor oder nach dem "Rennstress" am Red Bull-Ring die Region Aichfeld in Ruhe genießen würden, um dann erholt und entspannt die Heimreise antreten zu können.
====================================================================================================================
Current Information
Dear guests,
we are also following the decisions regarding the 2024 races at the RED Bull Ring. In principle, other dates will be maintained for all guests who have paid in advance. However, should the old date not be possible for you or your fellow travellers due to health considerations, or a new date due to the virus or other considerations, I may of course return the entire amount to you without any cancellation fee or other deductions. Should there be a cancellation, which we hope there will not be for economic reasons, I would contact you immediately regarding your further arrangements. Thank you also to some guests for trusting us to use the advance payment already for the 2021 reservation!!! As a small gesture of solidarity for the 2021/22 Formula 1 race, we will provide our guests with the booked holiday flat for 2 additional nights in addition to the nights they have already paid for.
After the announcement of the Formula 1 date in January 2024, we would like to ask you to inform us of the desired date of stay.
We would be very pleased if you could enjoy the Spielberg region before or after the "racing stress" at the Red Bull Ring, so that you can then return home relaxed and refreshed.
============================================================================
Datenschutz
Wenn Sie uns personenbezogene Daten über die Webseite oder per E-Mail übermittelt haben, werden diese von uns nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns Ihre Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen dies verlangen.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, halten wir diese ein. Sollten Sie nicht mehr einverstanden sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern, werden wir diese Daten auf Ihre Weisung hin löschen. Haben sich Ihre personenbezogenen Daten geändert, so werden wir diese nach Ihrer Information richtig.
Diese Nachricht und allfällige angehängte Dokumente sind vertraulich und nur für den/die Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung, Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet. In diesem Fall bitten wir, den Absender zu verständigen und die Information zu vernichten. Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei Übermittlung besteht keine Haftung.
This message and any attached files are confidential and intended solely for the addressee(s). Any publication, transmission or other use of the information by a person or entitly other than the intended addressee is prohibited. If you receive this in error please contact the sender and delete the material. The sender does not accept liability for any errors or omissions as a result of the transmission.