With this in mind, we give everything for your unforgettable race weekend.
Across the road you will find:
Spend an unforgettable stay right in the centre of the racing action in Zeltweg.
und Buon giorno Signore, Buon giorno Signora!
2025
Es werden wieder spannende und interessante EVENTS am RED BULL RING angeboten.
Wir bieten Ihnen ohne Stress die Möglichkeit, bereits ab heute Ihre Ferienwohnung kostenlos zu reservieren.
Wir reservieren die gewünschte Unterkunft nach Einlangen, erinnern Sie im Jänner 2024 an den gewünschten Termin.
Nach offizieller Bekanntgabe der Termine ca. Jänner/Februar 2025 senden wir Ihnen per sms oder e-mail die genauen Veranstaltungsdaten, aktuelle Infos zum Ring-geschehen und unsere Preise.
Empfehlen Sie uns bitte an Ihre Freunde, Arbeitskollegen, Verwandten, Vereinsmitglieder und Interessenten weiter.
Bewegte Bilder in unseren Ferienwohnungen
Und wie werden die neuen Ferienwohnungen aussehen?
Die Ferienwohnungen werden künstlerisch umgestaltet - lassen Sie sich überraschen!
Das, was unsere FW-Gäste an unseren FW-lieben wird bleiben, aber in neuem Licht trendiger und lässiger daherkommen, und das rauchfrei!
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Versperrbare Garage für Gruppen und Abstellraum/e- Fahrräder auf Anfrage!
Reservierungsanfrage
Der einfachste Weg, mit uns in Kontakt zu treten. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Anfrage!
NEU 14. - 15. Juni 2024 Judenburg-Pölstal Rallye : Ferienwohnungen 2025 Vorreserviert 300, 100, frei 200, 400, 500.
*27. - 29. Juni 2024 Formula 1 GP von Österreich : Ferienwohnungen 2025 Vorreserviert 200, 300, frei 100, 400, 500
*15. -17. August 2024 MotoGP, GP von Österreich : Ferienwohnungen 2025 Vorreserviert 200, 300, 500, frei 100, 400.
26. - 27. August 2025 RACING DAYS Rupert Hollaus Rennen : Ferienwohnungen 2025 Vorreserviert 100, 400 frei 200, 300, 500.
*06. - 07. September 2026 Airpower : Ferienwohnungen 2026 Vorreserviert 200, 300, frei 100, 400, 500
Wir sind ab sofort auch über SKYPE erreichbar: ADRESSE: erwin.freitag.@outlook.de
Wesentliche Vorteile der Ferienwohnungen:
In den Ferienwohnungen wurden bereits alle wichtigen Vorkehrungen getroffen und unsere bisherigen hohen Hygiene-Standards um die regelmäßige Corona-Reinigung, wie im speziellen die Desinfektion aller Türklinken, Schlüsselsafe, Badezimmer und aller Oberflächen, an denen eine Kontamination denkbar wäre, erweitert.
Aus diesem Anlass haben wir für Sie ein ganz besonderes "Wiedereröffnungsangebot",
inklusive Murtal- Card
und allem, was für einen entspannten Aichfeld-Aufenthalt benötigt wird, erstellt!
Our motto is: "Arrive, relax, enjoy".
With this in mind, we give everything for your unforgettable race weekend.
Across the road you will find:
Spend an unforgettable stay right in the centre of the racing action in Zeltweg.
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AIRPOWER 2024 - TOURISMUSABGABE
08.05.2024 : 14:20 UHR
Sehr geehrte Tourismusbetriebe.
Es gibt in der Steiermark die Nächtigungsabgabe, die im Steiermärkischen Nächtigungsabgabegesetz – StNAG
geregelt und unter Folgendem Link abrufbar ist:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000711
Eine Sonderregelung für die Mitarbeiter des Bundesheeres bei der Nächtigungsabgabe ist nicht bekannt.
Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark
a) in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb,
b) auf einem Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplatz oder
c) in einer Privatunterkunft
gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991,
BGBl. Nr. 9/1992, i.d.F. BGBl. Nr. 352/1995) zu begründen. Es ist gleichgültig, ob das Entgelt vom
Unterkunftsnehmer oder durch Dritte für diesen geleistet wird.
Die Nächtigungsabgabe beträgt je nach Unterkunftsart pro Person und Nächtigung
• in Schutzhäusern und Schutzhütten 1,50 Euro,
• auf Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätzen 2,00 Euro und
• in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben 2,50 Euro.
Von der Abgabepflicht ausgenommen sind:
1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
2. a) Schüler und (Begleit-)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z. B.
Schulschikurse, Schulausflüge, Lehrkurse) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung
Unterkunft nehmen,
b) Studenten und Lehrpersonen einer Hochschule oder Fachhochschule mit einem vorübergehenden
Wohnsitz am Studienort;
3. Nächtigende und Pfleglinge sowie das Personal in
a)Krankenanstalten im Sinne des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999, LGBl. Nr. 66,
b) Pflegeheimen im Sinne des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes 2003, LGBl. Nr. 77,
c) Einrichtungen im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004,
d) stationären Einrichtungen im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998,
e) Einrichtungen und Heimen im Sinne des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.
Nr. 138/2013,
f) Erholungsheimen des Kriegsopferverbandes Steiermark;
4. Personen, die zu Erholungszwecken bei Privaten oder in Beherbergungsbetrieben Unterkunft nehmen,
wenn sie nachweisen, dass für die Kosten eine Gebietskörperschaft, die öffentliche Fürsorge oder
Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege ganz oder zum überwiegenden Teil aufkommen;
5. Personen, die ununterbrochen länger als zwei Monate in einer Gemeinde Unterkunft nehmen, ab Beginn
des dritten Monats;
6. Personen, die für die Dauer von ununterbrochen mehr als 14 Tagen zur Ausübung einer beruflichen
Tätigkeit Unterkunft nehmen.
7. Fremde, für die Dauer der Gewährung von Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung in einer
Betreuungseinrichtung des Bundes oder einer organisierten Unterkunft des Landes.
Diese Regelungen gelten für alle Unterkunftnahmen in der Steiermark; auch für Angehörige des
Bundesheeres und auch während der Airpower 2024.
Mit besten Grüßen
Mag. Robert Schaunig
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung 4 Finanzen
Referat Finanzausgleich, Abgaben, Legistik, Steuerrecht
Hofgasse 15, 8010 Graz
Tel: +43 (0)316/877-3604
Email: abteilung4@stmk.gv.at
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